Mäßige Geschwindigkeit

  • Keine feste Zahl
  • Deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit – unter erlaubter Höchstgeschwindigkeit
  • Kurzer Bremsweg ohne Gefahrbremsung zu sein
  • Temposprache orientiert an den sieben Faktoren der Geschwindigkeit

Z.B. bei Annäherung an einen Bahnübergang, § 19 II StVO


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