Geltungsbereich der StVO

In der StVO sind die Verhaltensvorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr aufgeführt.

Der Straßenverkehr ist dann öffentlich wenn er durch

  • Widmungsakt (= rechtlich öffentlich) oder 
  • tatsächlich öffentlich auf Privatgelände betrieben wird. Braucht aber die Erlaubnis des Verfügungsberechtigten, sodass das Gelände für eine Vielzahl von Personen geöffnet ist wie Supermarkt, Tankstelle etc.
    • Ausnahme: ist eine Zugangsbeschränkung vorhanden (z.B. Schranke unten) dann ist es ein Privatgelände.
    • Gegenausnahme: regelmäßige Duldung hebt Beschränkung aus.

Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar