In der StVO sind die Verhaltensvorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr aufgeführt.
Der Straßenverkehr ist dann öffentlich wenn er durch
- Widmungsakt (= rechtlich öffentlich) oder
- tatsächlich öffentlich auf Privatgelände betrieben wird. Braucht aber die Erlaubnis des Verfügungsberechtigten, sodass das Gelände für eine Vielzahl von Personen geöffnet ist wie Supermarkt, Tankstelle etc.
- Ausnahme: ist eine Zugangsbeschränkung vorhanden (z.B. Schranke unten) dann ist es ein Privatgelände.
- Gegenausnahme: regelmäßige Duldung hebt Beschränkung aus.
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